Die Tarifbestimmungen und Werbeaussagen der einzelnen Gesellschaften sind nicht einfach zu Vergleich.
Eine Erstattung von 40% des Gesamtbetrages ist mehr wert als eine von 50% des Kassenzuschuss.
Deshalb haben wir vier konkrete Fälle konstruiert, die sicher täglich von Zahnärzten ausgeführt werden und bei denen GKV Versicherte munter dazu zahlen müssen.
In der untenstehenden Tabelle lesen Sie also die Leistungsbeispiele und was die Versicherungen laut Tarif davon übernehmen.
Beispiel eine Kassenkrone. Also die einfache Verkronung von einem Zahn, kostet beim Zahnarzt 250€.
Ihre Krankenkasse übernimmt 152,50€ als Festzuschuss. Das bedeutet für Sie einen Eigenbetrag von 97.50€.
Die Barmenia übernimmt in diesem Beispiel 97.50€ - folglich müssten Sie selber nichts dazubezahlen.
Sie können diese Tabelle selber durch anklicken der Überschriften sortieren, um selber einen Schwerpunkt zu setzten. Zur Ermittlung des Testsiegers haben wir die Summe aller Leistungsbeispiel addiert.